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Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen"
Auf Beschluss der Klassenkonferenz wird bei durchschnittlich mindestens ausreichenden Leistungen in allen Fächern am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Abschluss dieser Schule vergeben. Bei mangelhaften oder ungenügenden Leistungen in einzelnen Fächern wird der Abschluss nur dann vergeben, wenn Ausgleichsleistungen mit mindestens befriedigenden Leistungen in anderen Fächern vorliegen.
Ein der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss
Nach Abschluss der Jahrgangsstufe 10 soll bei durchschnittlich sehr guten Leistungen in allen Fächern ein der Berufsbildungsreife entsprechender Abschluss
gemäß §17 Abs. 2 des BbgSchulG vergeben werden. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in den Lernbereichen Allgemeine Grundlagen und
Lebenswelt – und Berufsorientierung mindestens einmal die Note „sehr gut“ und einmal „gut“ erteilt wird.
Die Leistungsanforderungen in diesem Bildungsgang orientieren sich an den Rahmenlehrplananforderungen der Jahrgangsstufe 9 der Sekundarstufe I.
Abgangszeugnis
Der Schüler hat die Rahmenlehrplananforderungen der Jahrgangsstufe 10 nicht erfüllt. Er erhält das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe.